Was ist würdiger? Was ist erlaubt? Hier ein Erklärungsversuch:
Instruktionen und Vollmacht
Die Mundkommunion ist ein legitimer Akt des Kommunionempfangs der Kirche und soll bewahrt bleiben, besonders deshalb, weil sie die Ehrfurcht, Schönheit und Würde der Eucharistie, die ihr gebührt, zum Ausdruck bringt.
Die Handkommunion ist in der Katholischen Kirche dort erlaubt, wo die Bischofskonferenz beim Heiligen Stuhl eine Dispens von der Regel der Mundkommunion erhalten hat. Die Gläubigen sollen nicht darauf festgelegt werden, die Handkommunion zu praktizieren; jeder kann frei entscheiden, auf welche der beiden Arten (Mund- oder Handkommunion) er kommunizieren möchte. Der kniende Kommunionempfang darf nicht verweigert werden. Mehr lesen →