Allerseelen-Ablass 1.-8. November

Vom 1. – 8. November kann täglich einmal ein vollkommener Ablass für die Verstorbenen gewonnen werden. Neben den üblichen Voraussetzungen (Beichte, wobei eine zur Gewinnung mehrerer Ablässe genügt; entschlossene Abkehr von jeder Sünde, Kommunionempfang und Gebet nach der Meinung des Heiligen Vaters – diese Erfordernisse können mehrere Tage vor oder nach dem Kirchen – bzw. Friedhofsbesuch erfüllt werden) sind erforderlich:

Am Allerseelentag (einschließlich 1. Nov. ab 12.00 Uhr): Besuch einer Kirche oderöffentlichen Kapelle: Gebet des Herrn und Glaubensbekenntnis.

oder

Vom 1. – 8. Nov.: Friedhofsbesuch und Gebet für die Verstorbenen.