In einem Kath.net Artikel ist folgendes zu lesen:
Auf Facebook hatte der Moderator schwere Vorwürfe gegen Pfarrer Roger Ibounigg erhoben. Die Staatsanwaltschaft ermittelt jetzt wegen Verdachts auf üble Nachrede.
Den ganzen Artikel finden sie unter folgendem Link:
https://www.kath.net/news/70317
Unser Rechtssystem schützt die Unantastbarbeit der Ehre eines jeden Menschen. Wird eine strafbare Handlung gegen die Ehre wider einen Seelsorger begangen, so ist eine solche durch die Staatsanwaltschaft zu verfolgen. Jedermann ist berechtigt, die Staatsanwaltschaft mittels einer Sachverhaltsdarstellung in Kenntnis zu setzen.
Der gegenständliche Fall und jener von Frau Ministerin Zadic soll uns allen Mahnung sein, auch in sozialen Netzwerken respektvoll miteinander umzugehen. Dieser Grundsatz muss insbesondere auch für einen prominenten ORF Moderator gelten, dessen Meinung eine große Beachtung im öffentlichen Raum findet.
In diesem Zusammenhang soll darauf hingewiesen werden, dass auch zustimmende Kommentare zu einem Posting, das üble Nachrede enthält, strafrechtliche Konsequenzen haben können, sogar das einfache „Liken“ eines solchen.