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Steuer: Neue regelungen in Österreich

Die österreichische Bundesregierung hat kürzlich eine neue Paketabgabe beschlossen. Diese Maßnahme tritt im Oktober 2026 in Kraft und beträgt zwei Euro pro zugestelltem Paket. Die Regierung erwartet, dass diese Abgabe jährlich 280 Millionen Euro einspielen wird.

Von der neuen Regelung sind Händler mit einem Jahresumsatz von weniger als 100 Millionen Euro ausgenommen. Dies soll kleinere Unternehmen schützen und ihnen ermöglichen, wettbewerbsfähig zu bleiben. Die Paketabgabe gilt auch für Pakete, die innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) eintreffen.

Ein weiterer wichtiger Aspekt der neuen Regelung ist die Senkung der Umsatzsteuer auf ausgewählte Lebensmittel von 10 auf 4,9 Prozent. Diese Maßnahme tritt am 1. Juli in Kraft und soll den Konsumenten zugutekommen. Allerdings führt die Senkung der Umsatzsteuer zu Mindereinnahmen von etwa 200 Millionen Euro in den ersten sechs Monaten.

Die neue Paketabgabe soll einen Teil dieser Mindereinnahmen ausgleichen. Die Regierung argumentiert, dass internationale Online-Plattformen von der österreichischen Infrastruktur profitieren, aber wenig zur nationalen Wertschöpfung beitragen.

Details zur genauen Umsetzung dieser Steuerregelungen bleiben unbestätigt. Unklar ist beispielsweise, wie die Umsatzschwelle von 100 Millionen Euro definiert wird—ob global oder nur für den EWR oder Österreich gilt.

Auch die Behandlung von Dritthändlern, die über große Plattformen verkaufen, ist noch nicht geklärt. Zudem sind die genauen Details zur Besteuerung verschiedener Lieferarten und -bedingungen unklar.

Die Ankündigung der neuen Regelungen lässt viele Fragen offen und wird von verschiedenen Seiten kritisch betrachtet. Dennoch zielt die Bundesregierung darauf ab, durch diese Maßnahmen sowohl den Konsumenten als auch den heimischen Markt zu stärken.