Kurier: Justizreform in Österreich
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Kurier: Justizreform in Österreich
Die Justiz steht vor einer grundlegenden Reform, die eine Entkopplung von politischer Einflussnahme anstrebt. Die Regierung verhandelt über die neue Bundesstaatsanwaltschaft. Ein Datum für die Präsentation eines Entwurfs steht fest: der 18. März.
Die Diskussion über die Bundesstaatsanwaltschaft ist seit Wochen im Gange. Die Standesvertretungen der Richter und Staatsanwälte haben ein Positionspapier veröffentlicht. Darin äußern sie Bedenken gegenüber dem aktuellen Entwurf.
Die Präsidenten der Oberlandesgerichte und die Generalprokuratur kritisieren den aktuellen Entwurf ebenfalls. Michael Ikrath sagt: „Wenn die Tür für politische Interventionen auch nur einen Spaltbreit offenbleibt, dann ist es besser, wir bleiben beim jetzigen System.“
Die ÖVP will eine Durchlässigkeit des Amtes für Bundesstaatsanwälte gewährleisten. Eine unabhängige Personalkommission soll die besten Kandidaten auswählen. Das Parlament soll die Bundesstaatsanwälte wählen.
Wichtige Punkte der Reform:
- Die Amtszeit der Bundesstaatsanwälte soll sechs Jahre betragen.
- Die Neos plädieren für einen Kompromiss von neun Jahren Amtszeit.
- Eine vorzeitige Abberufung soll durch den Verfassungsgerichtshof entschieden werden.
Anna Sporrer betont, dass „die neue Justizspitze über die Volksvertretung legitimiert sein sollte.“ Sophie Wotschke fügt hinzu: „Die Kommission soll einen bindenden Gesamtvorschlag machen, der dem Parlament unverändert zur Abstimmung vorgelegt wird.“
Der Leiter der Bundesstaatsanwaltschaft soll im Justizausschuss des Parlaments Rede und Antwort stehen. Die ÖVP will über jede einzelne Person abstimmen.