Helmpflicht für E-Scooter und E-Bikes
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Helmpflicht für E-Scooter und E-Bikes
Ein tragischer Unfall ereignete sich nur 30 Stunden vor Inkrafttreten der neuen Helmpflicht für E-Scooter und E-Bikes in Österreich. Ein Neunjähriger stürzte ohne Helm mit einem E-Scooter und musste ins Spital gebracht werden.
Die neuen Vorschriften treten am Freitag in Kraft. Kinder bis 14 Jahre müssen auf E-Bikes einen Helm tragen. Bei E-Scootern gilt die Helmpflicht bis 16 Jahre.
Zwei zwölfjährige Mädchen verunglückten ebenfalls ohne Helm auf einem E-Scooter. Eines der Mädchen starb, das andere erlitt schwere Verletzungen.
Die neuen E-Scooter Vorschriften verlangen zudem, dass diese Fahrzeuge mit Blinkern am Lenker und einer Klingel ausgestattet sind. Diese Maßnahmen sollen die Verkehrssicherheit erhöhen.
Die 36. StVO-Novelle, die im März beschlossen wurde, schafft rechtliche Grundlagen für automatisierte Zufahrtskontrollen. Dennoch gibt es keine österreichweit einheitlichen Regeln für verkehrsberuhigte Zonen.
Beobachter erwarten, dass die neuen Vorschriften die Unfallstatistik beeinflussen könnten. Die Wirksamkeit dieser Regelungen wird jedoch erst nach einer gewissen Zeit bewertet werden können.