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Harald Vilimsky: Immunitätsaufhebung im EU-Parlament

Der Rechtsausschuss des EU-Parlaments hat einen Antrag auf Aufhebung der parlamentarischen Immunität von Harald Vilimsky mit deutlicher Mehrheit angenommen. Der Antrag steht im Zusammenhang mit der Kostenübernahme einer Sicherheitstüre für Vilimskys Privatwohnung durch die FPÖ.

Der Antrag wird voraussichtlich Ende Mai im Plenum des EU-Parlaments abgestimmt. Die Staatsanwaltschaft Wien hat den Antrag gestellt, nachdem es Verdachtsmomente auf Untreue und Förderungsmissbrauch gibt.

Vilimsky gab an, dass die Finanzierung der Sicherheitstüre aufgrund einer Bedrohungslage erfolgte. Im Jahr 2013 kursierte seine Privatadresse unter gewalttätigen Aktivisten.

Die Immunität von Vilimsky wurde zuletzt im November 2021 aufgehoben. Damals gab es ebenfalls einen Antrag wegen Verdachts auf Untreue und Förderungsmissbrauch.

Helmut Brandstätter, ein Kritiker, äußerte sich dazu: „Die FPÖ hat zuletzt gegen Gesetzesvorlagen zu Transparenz im EU-Parlament gestimmt – jetzt wissen wir auch, warum.“

Die parlamentarische Immunität schützt Abgeordnete des Europäischen Parlaments vor rechtlicher Verfolgung im Kontext ihrer politischen Tätigkeit und kann nur unter bestimmten Voraussetzungen aufgehoben werden.

Vilimsky sieht sich in dieser Angelegenheit nicht in der Schuld. Er sagte: „Dieser Vorgang wird nun überprüft. Ich sehe darin nichts Verwerfliches.“

Die Entscheidung über die Aufhebung der Immunität könnte weitreichende Folgen für Vilimskys politische Karriere haben. Beobachter erwarten eine hitzige Debatte im Plenum des EU-Parlaments.