Raser: Leasing-Fahrzeuge ab 2027 beschlagnahmt und versteigert
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Raser: Leasing-Fahrzeuge ab 2027 beschlagnahmt und versteigert
Ab 2027 können Leasing-Fahrzeuge von Raser dauerhaft beschlagnahmt und versteigert werden, was eine bedeutende Verschärfung der Verkehrsregeln in Österreich darstellt. Diese Regelung folgt auf die Einführung vorläufiger Beschlagnahmungen im Jahr 2024.
Seit März 2024 dürfen Fahrzeuge bei extremen Geschwindigkeitsüberschreitungen vorläufig aus dem Verkehr gezogen werden. Außerorts müssen Fahrer mehr als 90 km/h zu schnell fahren, innerorts sind es mehr als 80 km/h.
Bis Ende 2025 wurden insgesamt 438 Fahrzeuge vorläufig beschlagnahmt. Von diesen kamen lediglich 12 Fahrzeuge zur Versteigerung. Ein BMW mit 431 PS wurde für 31.000 Euro verkauft.
Die Geldstrafe für einen Raser kann bis zu 7.500 Euro betragen. Ein Beispiel ist ein 56-jähriger Lungauer, der die erlaubten 50 km/h um 54 km/h überschritt.
Aussagen von Peter Hanke:
- Dass nun auch geleaste Raser-Autos eingezogen und versteigert werden können, hebt die Hemmschwelle massiv.
- Mit bis zu 245 km/h war ein Raser über die A10 unterwegs, erlaubt gewesen wären nur 110 km/h.
- Laut Gericht liegt ein rechtfertigender Notstand nur dann vor, wenn eine unmittelbare Gefahr für Leben oder Gesundheit besteht.
- Die Geldstrafe von 2.000 Euro bleibt damit aufrecht.
- Zusätzlich fallen bis zu 3.000 Euro für Abstellgebühren und Abschleppkosten an.
- Zudem sind Verfahrenskostenbeiträge von 200 Euro zu beachten.
Die neue Regelung wird von vielen als notwendig erachtet, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen und Raser effektiver zu bestrafen. Leasinggesellschaften müssen sich auf diese Änderungen einstellen, da sie nun auch für die Taten ihrer Kunden zur Verantwortung gezogen werden können.