Privatnutzung Elektroauto
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Privatnutzung Elektroauto
Die geplante Abschaffung des Null-Sachbezuges für privat genutzte E-Dienstwagen ab 2028 könnte die Akzeptanz von Elektromobilität in der Gesellschaft gefährden. Der Sachbezug soll bis 2028 auf 0,75 Prozent der Anschaffungskosten steigen.
Ab 2028 wird der Null-Sachbezug schrittweise fallen. Diese Maßnahme soll 160 Millionen Euro ab dem Jahr 2028 fürs Budget bringen. Elektrofahrzeuge unterliegen nun auch der motorbezogenen Versicherungssteuer.
Die Zusatzkosten für einen typischen Mittelklassewagen betragen 350 bis 500 Euro im Jahr. Der privat nutzbare E-Dienstwagen wird als Instrument zur Förderung der Elektromobilität in Unternehmen genutzt. Der Null-Sachbezug war ein Signal zur Förderung dieser Technologie.
Die Diskussion über die Steuerpflicht bei der Privatnutzung von E-Autos wurde durch den Standard angestoßen. Experten warnen, dass die Abschaffung des Null-Sachbezuges negative Auswirkungen auf die Verbreitung von Elektrofahrzeugen haben könnte.
Der Leiter eines Unternehmens sagte: „Der E-Dienstwagen wird damit zu einem Testlabor auf Rädern.“ Dies zeigt, wie wichtig E-Dienstwagen für die praktische Anwendung von Elektromobilität sind.
Die Diskussion über die steuerliche Begünstigung von E-Autos ist Teil einer größeren Debatte über Budgetkonsolidierung und Reformen in Österreich. Die nächsten Schritte in dieser Debatte sind noch unklar.