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Photovoltaik: Verfassungsgerichtshof hebt Totalverbot für in St. Pölten auf

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat am 9. April 2026 das Totalverbot von Photovoltaikanlagen in St. Pölten aufgehoben. Diese Entscheidung hat weitreichende Auswirkungen auf den Ausbau erneuerbarer Energien in der Region und darüber hinaus.

Bislang waren Photovoltaikanlagen im innerstädtischen Bereich untersagt, wenn sie von öffentlichen Straßen oder Plätzen aus sichtbar waren. Dies führte dazu, dass viele potenzielle Installationen nicht realisiert werden konnten. Die Entscheidung des VfGH signalisiert eine Wende in der rechtlichen Betrachtung solcher Verbote.

Die Stadt St. Pölten wird nun die Schutzzonenbestimmungen anpassen und im Einzelfall prüfen, ob eine PV-Anlage möglich ist. Die Beschwerde, die zu dieser Entscheidung führte, wurde von einer Hausbesitzerin eingebracht, deren Rechtsanwältin Michaela Krömer ist. Sie betonte, dass „Sichtbarkeit kein rechtlich starkes Argument gegen den Ausbau erneuerbarer Energien sein dürfe.“

Vera Immitzer, eine Expertin für Umweltrecht, erklärte, dass die Entscheidung des VfGH auch über St. Pölten hinaus Signalwirkung hat. Dies könnte bedeuten, dass ähnliche Regelungen in anderen Städten überdacht werden müssen.

Lukas Hammer, ein weiterer Kommentator, fügte hinzu, dass „der VfGH nicht nur ein Urteil zu dem Fall in St. Pölten gesprochen hat, sondern eine Türe für tausende Menschen aufgestoßen hat.“ Diese Aussage unterstreicht die Bedeutung der Entscheidung für viele Hausbesitzer, die an der Installation von Photovoltaikanlagen interessiert sind.

Dennoch bleibt unklar, wie schnell die Stadt St. Pölten die neuen Regelungen umsetzen wird und welche konkreten Kriterien für die Genehmigung von PV-Anlagen gelten werden. Der Ortsbildschutz soll weiterhin besondere Relevanz haben, was die zukünftige Entwicklung in diesem Bereich beeinflussen könnte.

Details bleiben unbestätigt.