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Korinna Schumann kündigt Änderungen bei PVA-Bewertungen an

Am 10. April 2026 gab Korinna Schumann eine bedeutende Ankündigung bezüglich der Bewertungen bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) bekannt. Diese Entscheidung folgt auf eine umfassende Kritik an den derzeitigen Verfahren, die durch eine Studie der Arbeiterkammer Oberösterreich angestoßen wurde. Laut dieser Studie berichteten 70% der Antragsteller für Invaliditäts- oder Erwerbsunfähigkeitsrenten, dass sie sich während der Bewertungen respektlos behandelt fühlten.

Schumann erklärte, dass es künftig eine gesetzliche Grundlage geben wird, die es ermöglicht, eine persönliche Vertrauensperson zu den Bewertungen mitzubringen. „Diese gesetzliche Grundlage wird es geben“, sagte sie. Derzeit besteht kein rechtlicher Anspruch auf die Mitnahme einer Vertrauensperson, was viele Antragsteller in ihrer Situation zusätzlich belastet.

Die PVA hat darauf hingewiesen, dass die Verantwortung für die Änderung der aktuellen Regelungen beim Gesetzgeber liegt. „Dies zu ändern, obliegt dem Gesetzgeber“, so ein Sprecher der PVA. Schumann betonte jedoch, dass die PVA die Anwesenheit einer Vertrauensperson während der Bewertungen unterstützt, auch wenn dies derzeit nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.

Zusätzlich zu dieser Ankündigung plant Schumann Maßnahmen zur Verbesserung der Bewertungsverfahren. Dazu gehören ein Verhaltenskodex für Gutachter sowie ein Beschwerdemanagementsystem für die PVA und das Sozialministeriumservice (SMS). „Antragstellerinnen und Antragsteller sollen aktiv und rechtzeitig auf diese Möglichkeit hingewiesen werden“, fügte sie hinzu.

Diese Entwicklungen sind von großer Bedeutung für die betroffenen Antragsteller, da sie eine Verbesserung der Erfahrungen während der Bewertungen versprechen. Die Möglichkeit, eine Vertrauensperson mitzubringen, könnte dazu beitragen, das Gefühl der Respektlosigkeit zu verringern und den Prozess transparenter zu gestalten.

Die Ankündigungen von Schumann sind ein Schritt in die richtige Richtung, um die Herausforderungen und Bedenken, die viele Menschen mit Behinderungen oder Invalidität in Bezug auf die PVA-Bewertungen haben, anzugehen. Die kommenden Monate werden entscheidend sein, um zu sehen, wie schnell und effektiv diese Änderungen umgesetzt werden können.