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Brau Union: Neue Logistikpartnerverträge in Österreich

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Brau Union hat neue Logistikpartnerrahmenverträge mit Getränkehändlern in Österreich abgeschlossen, die den Partnern volle Unabhängigkeit im Eigengeschäft gewähren. Diese neuen Regelungen ermöglichen es den Logistikpartnern, selbst zu entscheiden, wie sie ihre Getränke beziehen und welche Produkte sie verkaufen.

Die Verträge beinhalten keine Informationspflichten gegenüber der Brau Union bezüglich des Eigengeschäfts, was den Partnern zusätzliche Freiheit verschafft. Zudem gibt es keine Exklusivitätsanforderungen, sodass die Logistikpartner auch Dienstleistungen für Konkurrenzunternehmen von Brau Union erbringen dürfen.

Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hat die Anträge auf Verhängung einer Geldbuße auf den Zeitraum vom 1. Juli 2002 bis zum 31. Juli 2025 eingeschränkt. Die Kartell-Strafrahmenobergrenze beträgt bis zu 10 Prozent des Umsatzes. Dies könnte für Brau Union, die mit großem Abstand Marktführer in Österreich ist, von Bedeutung sein.

Rund die Hälfte des in Österreich produzierten Bieres entfällt auf Brau Union, die zur Heineken-Gruppe gehört. Heineken verzeichnete im letzten Jahr einen Umsatz von 34 Milliarden Euro, was die wirtschaftliche Bedeutung von Brau Union unterstreicht.

Natalie Harsdorf, eine Sprecherin der BWB, erklärte: „Ein erstes wichtiges Ziel des Verfahrens ist damit durch die BWB rasch erreicht worden, nämlich die Sicherstellung von Fairness für die Zukunft.“ Sie fügte hinzu: „Mit diesen Verträgen sichern wir Fairness für die Zukunft, insbesondere für kleinere und mittelgroße Marktteilnehmer.“

Die Verhandlungen zwischen der Brau Union und der BWB ziehen sich bereits seit mehr als einem Jahr hin. Die neuen Regelungen werden von der BWB als geeignet erachtet, um die Vorwürfe zu räumen und eine gerechtere Marktverteilung zu fördern.

Details bleiben unbestätigt, aber die Branche beobachtet gespannt, wie sich diese Veränderungen auf die Wettbewerbslandschaft in Österreich auswirken werden.